DGUV V3 Prüfung
DIN VDE 0105-100

Eine ortsfeste Anlage besteht aus fest installierten Betriebsmitteln, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind (z. B. im Gebäude verbaut) oder aufgrund ihrer Masse nicht ohne Weiteres bewegt werden können.

Elektriker im Technischen Gebäudemanagement (TGM) bilden diese Anlagen das  Kerngeschäft.

Was gehört zu den ortsfesten Anlagen?

Im Rahmen des TGM lassen sich diese in zwei Hauptgruppen unterteilen: Die elektrische Gebäudeinstallation

Haupt-, Unter- und Feldverteiler (Sicherungskästen): Fest verlegte Leitungen und KabelkanäleFest installierte Steckdosen, Lichtschalter und Deckenbeleuchtungen, Blitzschutzanlagen und Erdungssysteme

Fest angeschlossene TGM-Anlagen (Gebäudetechnik):

Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) Aufzugsanlagen und automatische Tür-/Torantriebe,  Große Pumpenanlagen (z. B. für Abwasser oder Sprinkler), Stationäre Produktionsmaschinen und Werkstattanlagen, Sicherheits- und Brandmeldesysteme (BMA)

Warum sind sie für das TGM so wichtig?

Im TGM geht es um die Betreiberverantwortung und den Werterhalt von Immobilien. Ortsfeste Anlagen haben im Vergleich zu Handgeräten ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial (z. B. Großbrände durch Kabelbrand oder Ausfall kritischer Infrastruktur).

Prüffristen und Normen

Ortsfeste Anlagen werden nach der Norm DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) geprüft.

Alle 4 Jahre: In normalen Betriebsstätten (Büros, Verwaltungen) müssen ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre geprüft werden.

Alle 1 bis 2 Jahre: In Betriebsstätten „besonderer Art“ (z. B. feuchte Räume, Werkstätten, Schulen oder medizinische Bereiche) verkürzt sich die Frist.

Sonderfall: In Betriebsstätten, bei denen die Anlagen durch eine Elektrofachkraft kontinuierlich überwacht werden (was im TGM durch permanentes Wartungspersonal oft der Fall ist), kann unter strengen Auflagen auf die starre 4-Jahres-Frist verzichtet werden, sofern der ordnungsgemäße Zustand messtechnisch nachgewiesen bleibt.

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